Monatsarchive: Oktober 2020
Nordkirche und Badische Landeskirche vereinbaren Ausgleichsleistung für Zwangsstellenteiler
1. Badische Landeskirche: Übergangsregel bei Teildienstverhältnissen im Probedienst Pfarrerinnen und Pfarrern, die im Zeitraum vom 1. August 1985 bis 31. August 2001 den Probedienst mindestens ein Jahr im Teildienstverhältnis geführt haben, werden 0,25 Dienstjahre als ruhegehaltfähige Dienstzeit hinzu gerechnet. Siehe: www.kirchenrecht-baden.de … Weiterlesen
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