1. Name und Zweck
Die Arbeitsgemeinschaft Pfarrerinnen und Pfarrer im Teildienst in der ELKiB (AG PiT) versteht sich als Interessensvertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer, Pfarrerinnen und Pfarrer z.A., Vikarinnen und Vikare, die im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern nach dem Dienstrechtsneugestaltungsgesetz RS 500/1 (DNG) beschäftigt oder beurlaubt sind oder ein solches Beschäftigungsverhältnis beantragt oder zu erwarten haben. Sie versteht sich darüber hinaus als Forum für die theologische Diskussion der aufgrund des DNG gestellten Fragen, die die Zukunft der Kirche und des Berufsbildes der Pfarrerin, des Pfarrers betreffen.
2. Zusammensetzung
Zur Arbeitsgemeinschaft gehört jede/r, der/die ein Dienstverhältnis nach dem DNG begründet, nachweislich beantragt oder zu erwarten hat. Wer sich der Vertretung durch die Arbeitsgemeinschaft entziehen möchte, erklärt dies gegenüber dem Sprecherlnnenkreis. Die Information darüber geschieht durch einen Empfangsbrief des Sprecherlnnenrates.
3. Organe
Organe der Arbeitsgemeinschaft sind die Vollversammlung und der SprecherInnenkreis. Die theologische Diskussion wird während der Jahrestagung, die in Zusammenarbeit mit der Gemeindeakademie Rummelsberg durchgeführt wird, und in anderen geeigneten Formen gepflegt. Die Jahrestagung und die Vollversammlung stehen allen Interessierten offen.
4. Die Vollversammlung
4.1. Jährlich mindestens einmal hält die Arbeitsgemeinschaft Pfarrerinnen und Pfarrer im Teildienst in der ELKiB eine Vollversammlung ab. Diese Vollversammlung soll nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der Jahrestagung stattfinden. Der Sprecherlnnenkreis lädt dazu mindestens acht Wochen vorher schriftlich und unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
4.2. Die Vollversammlung ist beschlußfähig mit den Stimmen der erschienenen Mitglieder.
4.3. Stimm-, wahlberechtigt oder wählbar ist, wer der Arbeitsgemeinschaft angehört.
4.4. Die Vollversammlung wählt vor Beginn eine Verhandlungsleiterin/einen Verhandlungsleiter, die/der die Beschlußfähigkeit feststellt. Sie tagt öffentlich. Mit einfacher Mehrheit kann sie beschließen, daß einzelne Punkte nicht öffentlich behandelt werden.
4.5. Der Vollversammlung obliegen folgende Aufgaben:
4.5.2. Sie stimmt über Satzung und vorher in der Einladung bekanntzugebende Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder ab.
4.5.3. Sie wählt den Sprecherlnnenkreis mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim gewählt.
5. Der Sprecherlnnenkreis
5.1. Zusammensetzung
Der Sprecherlnnenkreis besteht aus bis zu zehn gewählten und (gegebenenfalls) berufenen Personen. Sieben Personen werden gewählt. Die verschiedenen, gegebenenfalls nur beantragten oder zu erwartenden Dienstverhältnisse sollen dabei Berücksichtigung finden:
Theologinnen und Theologen beschäftigt nach § 13 DNG = Theologenehepaare auf einer Stelle.
Theologinnen und Theologen beschäftigt nach § 6 DNG = Teilbeschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (â€Teildienstlerln†auf einer halben Stelle).
Theologinnen und Theologen beurIaubt nach § 3 DNG = nach dem EPG Beurlaubte.
Theologinnen und Theologen angestellt nach § 23 DNG = PfarrerIn im Angestelltenverhältnis.
Theologinnen und Theologen derzeit ohne Beschäftigungsverhältnis nach DNG, Beschäftigungsverhältnis nach DNG jedoch nachweislich beantragt oder zu erwarten.
Kommt die Vertretung einer dieser Gruppen in der Wahl nicht zustande, und/oder erfordert es die Arbeit, kann der Sprecherlnnenkreis Berufungen vornehmen.
5.2. Amtszeit
Die Amtszeit der Mitglieder des Sprecherlnnenkreises beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, ergänzt sich der Sprecherlnnenkreis selbst. Abs. 5.1. soll berücksichtigt werden.
5.3. Aufgabe
Der Sprecherlnnenkreis vertritt die Belange der Arbeitsgemeinschaft Pfarrerinnen und Pfarrer im Teildienst in der ELKiB zwischen den Vollversammlungen. Er ist der Vollversammlung verantwortlich.
5.4. Arbeit des Sprecherlnnenkreises
5.4.1. Der neu gewählte Sprecherlnnenkreis regelt unter sich die Verteilung der Aufgaben und gibt die vorgenommene Regelung der Vollversammlung bekannt.
5.4.2. Der Sprecherlnnenkreis trifft sich mindestens zweimal jährlich zu einer Sitzung. Er berät und beschließt über Anliegen der Arbeitsgemeinschaft und vollzieht die Beschlüsse der Vollversammlung. Der Sprecherlnnenkreis bereitet die Vollversammlung und die Jahrestagung organisatorisch wie inhaltlich vor.
5.4.3. Der Sprecherlnnenkreis hält Kontakte u.a. zu folgenden Institutionen:
– Landeskirchenamt
– Pfarrerinnen- und Pfarrerverein
– Pfarrerkommission
– Arbeitsbereich â€Frauen in der Kircheâ€
– Vereinigung bayerischer Vikare und Vikarinnen, Pfarrer und Pfarrerinnen z.A., Pfarrerinnen und Pfarrer
– Landeskonvent bayerischer evangelischer Theologiestudierender
– Theologinnenkonvent
– Landessynode und Landessynodalausschuß
5.4.4. Der Sprecherlnnenkreis ist Gesprächspartner für Problemfälle und versucht auf Antrag der/des Betroffenen in Absprache mit ihr/ihm unter Wahrung der Schweigepflicht gegenüber vorgesetzten Dienstbehörden zu vermitteln und zu informieren.
6. Schlußbestimmung
Diese Satzung tritt am 19.06.1994 in Kraft. Die Satzung vom 19.06.1991 wird aufgehoben.
Änderung der Bezeichnung â€Arbeitsgemeinschaft Erprobungsgesetz†in â€Arbeitsgemeinschaft Pfarrerinnen und Pfarrer im Teildienst in der ELKiB (AG PiT)†und Änderung der Bezeichnung â€Erprobungsgesetz RS 500/1 (ErprobG)†in â€Dienstrechtsneugestaltungsgesetz RS 500/1 (DNG)†in der Vollversammlung vom 30.6.96
(Unterstreichungen kennzeichnen Änderungen in der Fassung vom 19.06.1994 im Vergleich zur Fassung vom 19.06.1991).